Artikel-Schlagworte: „Abgeltungssteuer“

Anleger Goldanleihen aufgepasst

Aktuell wurde vom Bundesfinanzministerium festgelegt, dass Anleger für Edelmetall Anleihen für die Erträge auch Abgeltungssteuer bezahlen dürfen. Darüber wurde ja seid Mitte 2009 oft diskutiert, ob Kursgewinne auf diese Inhaberschuldverschreibungen, die ja mit physischem Gold hinterlegt sind und mit einem Lieferanspruch verbunden sind, nicht unter die Abgeltungssteuer fallen könnten.

 

Ankauf und Verkauf physisches Gold

Wird von Anlegern physisches Gold ( oder Silber ) direkt gekauft und verkauft, so ist nach einer Haltefrist von über 1 Jahr keine Abgeltungssteuer auf den möglichen Gewinn zu zahlen. Dies ist so bei Goldmünzen, Silbermünzen sowie Goldbarren und Silberbarren.

 

Xetra-Gold Käufer

Nur Anleger, die die Goldanleihen noch vor 2009 geordert haben, fallen nicht unter die Abgeltungssteuerpflicht. Ab dem 1.1.2009 gekaufte Anteile sind allerdings voll betroffen. Die entsprechenden Firmen wollen eventuell Klage einreichen, jedoch mit geringer Erfolgsaussicht.

 

Gold Direktkauf attraktiv

Aus Sicht der Besteuerung ist daher der Direktkauf von Gold und Silber attraktiver als dazugehörige Papiere. Kursgewinne bei physischem Edelmetall fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 1 Jahr liegt.

Allerdings heisst das auch, dass ein möglicher Verlust, Verkauf nach Kursverlust, nicht mehr geltend gemacht werden kann nach der Spekulationsfrist.

Innerhalb der Jahresfrist gilt die Versteuerung mit dem individuellen Steuersatz, ein Verlust wäre dann absetzbar von möglichen Gewinnen.

 

 

Altbestände an Aktien und Anleihen aufgepasst

Bis Ende letzten Jahres gab es kein wichtigeres Thema wie die Abgeltungssteuer. Nun, seid Anfang Januar 2009 greift die Abgeltungssteuer direkt im Depot zu, einerseits die Dividenden oder Kupons, andererseits bei den Kursgewinnen. Wenigstens fällt dann die viele Schreibarbeit und Sortierarbeit für die Jahressteuererklärung weg !

Die Ausnahme sind aber die Altbestände an Aktien, also vor 2009 erworbene Wertpapiere. Zwar wird hier auch die Dividende durch die Abgeltungssteuer direkt geschmälert, aber für Kursgewinne ( nach der Haltefrist ) greift hier Abgeltungssteuer nicht.

Hier hilft aber nur eine saubere Trennung zwischen Altbeständen an Wertpapieren, denn sonst gilt first-in first out ! Daher empfiehlt auch der Bankenverband ein zweites Depot !

 

Für Neubestände an Aktien und Anleihen ein Zweitdepot

In ein zweites Depot, bei der selben Bank oder einer anderen neu eingerichtet, trennt dann ganz klar Alt- und Neubestände. So kann jeder Anleger jederzeit entscheiden, ob er lieber aus dem Depot der Neubestände 2009 beispielsweise Aktien verkaufen will, die unanhängig von der Haltedauer unter die Abgeltungssteuer fallen, oder ob er steuerfrei Kursgewinne aus den Altbestände Depot für sich sichert.

 

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