Pendlerpauschale ist wieder !

also nicht vergessen, diese Werbungskosten einzutragen bei der Steuererklärung 2008 ! so hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden.

30 Cent pro Arbeitstag und Doppelkilometer sind erstattungsfähig. Doch wie berechnet sich das, und kann man mit einer Steuerrückzahlung immer rechnen ?

Zwei Beispiele:

die Arbeitsstätte ist 8 Kilometer entfernt. 4 Tagewoche, also rund 200 Arbeitstage, 200 x 10 x 0,30 , das sind stolze 600 Euro Ausgaben.

oder, 20 km entfernt , 5 Tagewoche, also rund 230 Arbeitstage, 230 x 20 x 0,30 , das wären 1380 Euro

Der erste Fall, falls es keine weiteren Werbekosten etc einzutragen gibt, geht leer aus, weil der Arbeitnehmer den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro nicht übersteigt, der zweite Fall kann mit einer Steuerrückzahlung rechnen. 1380 Euro abzüglich 920 Euro sind 460 Euro. Aus diesen 460 Euro errechnet sich die Erstattung !

 

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